Niemals vorschnell reagieren und auf keinen Fall eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne juristische Prüfung unterschreiben. Vorformulierte Erklärungen können jahrzehntelang Vertragsstrafen auslösen — und kosten am Ende oft mehr als die Abmahnung selbst.
Wir prüfen alle Abmahnungen, die typischerweise bei Weingütern, Winzern und im Weinhandel auftreten:
Weinrecht und Etikettenrecht: Verstöße gegen VO (EU) 2019/33 (Bezeichnungen, Herkunftsangaben, Rebsorten, Jahrgang, Alkoholgehalt), fehlerhafte Allergenkennzeichnung, unzulässige Gesundheits- oder Heilversprechen, „Bio"-Bezeichnung ohne EU-Öko-Zertifizierung, falsche Schaumwein- oder Sekt-Bezeichnungen.
Lebensmittelrecht (LMIV): Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011), Nährwertangaben, Health Claims, Allergenkennzeichnung, geographische Herkunftsangaben (g.U./g.g.A. — z.B. Champagner, Prosecco, Riesling Pfalz).
Markenrecht: Verwechslungsfähige Marken oder Etikettengestaltung, Verletzung geographischer Herkunftsangaben, Domain-Streitigkeiten, Anmeldung Ihrer eigenen Marke zur Abwehr künftiger Konflikte.
Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Werbung, unzulässige Werbeaussagen, fehlende oder fehlerhafte Influencer-Kennzeichnung, Vergleichswerbung.
Datenschutzrecht (DSGVO): Cookie-Banner ohne Einwilligung, Tracking-Tools ohne Rechtsgrundlage, Einbindung von US-Diensten ohne Schutzmechanismen.
Urheberrecht — insbesondere Musiknutzung bei Instagram, TikTok, Reels, Stories und anderen Social-Media-Plattformen: Die Plattform-Lizenzen von Meta und ByteDance gelten ausdrücklich nur für rein private Nutzung. Sobald ein gewerblicher Account (z.B. ein Weingut-Profil oder Weinhandel) Musik einsetzt, fehlt regelmäßig die Lizenz von GEMA, Synchronisationsrecht und Tonträgerrechten. Eine wachsende Abmahnwelle 2024–2026 trifft auch Weingüter und Winzer mit Reels-Inhalten. Auch „royalty-free"- oder „lizenzfreie"-Behauptungen schützen oft nicht vor berechtigten Forderungen.
Unser Vorgehen:
1. Senden Sie die Abmahnung samt allen Anlagen per E-Mail an hk@anwalt-wein.de.
2. Teilen Sie uns die im Schreiben genannten Fristen mit. Bei kurzfristigem Handlungsbedarf rufen Sie zusätzlich unter 0175 560 8705 an. Eine Rückmeldefrist und eine Mandatsannahme stimmen wir ausdrücklich mit Ihnen ab.
3. Bevor Sie etwas unterschreiben, zahlen oder eine Stellungnahme abgeben, sprechen wir.
Hinweis zu Fristen: Die in der Abmahnung genannten Fristen (oft 7–14 Tage) sind kurz, aber realistisch. Schnelles Handeln zahlt sich aus — eine modifizierte Unterlassungserklärung oder berechtigte Zurückweisung wirkt oft mehr als hektisches Mitspielen.