KANZLEI-PORTRÄT · SANKT MARTIN

Anwalt für WeinrechtFür Winzer, Weingüter und Weinhandel.

Bei Weinkontrolle, Etikettenfragen, PPWR und Weinshop-Recht sowie bei Übergabe, Verkauf und Sanierung: Beratung bundesweit aus der Pfalz.

weinrecht-anwalt.de
Einschätzung statt Bauchgefühl

Frage offen? Kurze Einschätzung.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und wie wir Sie erreichen können. Bei laufenden Kontrollen oder dringenden Fristen rufen Sie bitte direkt an: 0175 560 8705.

    Worum es geht

    Du machst Wein.
    Wir machen das Recht dazu.

    Falsche Etikettierung, eine zu schwache Marke, ein abmahnfähiges Impressum, ein DS-GVO-Verstoß im Shop, ein ungeregelter Generationswechsel: Jeder einzelne Punkt kann mehr kosten als Dein gesamtes Marketing-Budget. Wir prüfen, sortieren, formulieren — damit Du Dich auf Reben, Keller und Verkauf konzentrieren kannst.

    Aktuelles & Stimmen. Aus dem Mandat. Aus dem Netz.

    Alle Beiträge →
    Sieben Tätigkeitsfelder

    Was Du brauchst. Was wir können.

    Sieben spezialisierte Tätigkeitsfelder rund um Winzer und Weingüter — von der ersten Etikettenprüfung bis zur Hofübergabe.

    01 Feld

    Wein- & Lebensmittelrecht

    Etikettierung, Kennzeichnung, Inhaltsstoffe, geografische Herkunftsangaben.

    Schwerpunkte
    • Etiketten-Freigabe nach EU-Weinrecht
    • Allergen- und Nährwertkennzeichnung
    • Bezeichnungsschutz (z.B. „Sekt", „Riesling")
    • Prüfungsverfahren bei der Landwirtschaftskammer
    Wein- & Lebensmittelrecht für Weingüter ansehen
    02 Feld

    Internetauftritte & Shops

    Webseiten und Online-Shops rechtssicher betreiben.

    Schwerpunkte
    • Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung
    • DSGVO-Audit für Webshop und Newsletter
    • Abmahnungen abwehren
    • Cookie-Consent BFSG-konform
    Webshop- & Website-Recht für Weingüter ansehen
    04 Feld

    Markenrecht

    Marken anmelden, schützen, verteidigen.

    Schwerpunkte
    • Markenrecherche und -anmeldung (DPMA, EUIPO)
    • Widerspruchs- und Löschungsverfahren
    • Lizenz- und Übertragungsverträge
    • Markenverletzungen durchsetzen
    Markenrecht für Wein und Weingüter ansehen
    05 Feld

    Betriebsoptimierung

    Verträge und Strukturen, die den Betrieb stärken.

    Schwerpunkte
    • Vertragsprüfung mit Großhandel und Gastronomie
    • Arbeitsrecht (Saisonkräfte, Festangestellte)
    • Beteiligungs- und Gesellschafterverträge
    • Compliance-Beratung
    Betriebsoptimierung für Weingüter ansehen
    06 Feld

    Struktur & Absicherung

    Rechtliche Struktur des Weinguts langfristig denken.

    Schwerpunkte
    • Wahl der Rechtsform
    • Geschäftsführerverträge und Pensionszusagen
    • Versicherungs-Check
    • Krisen- und Sanierungsberatung
    Struktur & Absicherung für Weingüter ansehen
    07 Feld

    Übergabe & Verkauf

    Generationswechsel oder Verkauf gestalten.

    Schwerpunkte
    • Hofübergabevertrag mit Pflichtteilsregelungen
    • Vorweggenommene Erbfolge
    • Unternehmensverkauf an Dritte
    • Steuerliche Optimierung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
    Hofübergabe & Verkauf von Weingütern ansehen
    PPWR · Verpackungsrecht für Wein

    Rolle klären. Verpackungen dokumentieren.

    Die europäische Verpackungsverordnung betrifft bei Wein nicht nur die Flasche. Auch Verschlüsse, Etiketten, Kartons und Transportverpackungen müssen im konkreten Vertriebsmodell eingeordnet werden.

    01

    PPWR-Rollencheck

    Hersteller, Abfüller, Eigenmarke, Importeur oder Händler: Die Verantwortlichkeit wird je Verpackung und Vertriebsweg geprüft.

    02

    Verpackungsinventar

    Flaschen, Verschlüsse, Etiketten, Kartons und Versandmaterial werden als nachvollziehbare Verpackungsarten erfasst.

    03

    Dokumentation

    Lieferantennachweise, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungen erhalten einen geordneten Ablauf.

    Inkasso für Winzer und Weingüter

    Offene Forderungen?
    Wir holen das Geld.

    Spezialisierte Forderungsbeitreibung für Weingüter und Weinhandel. Schnell, transparent, mit Branchenkenntnis. Verzugskosten gehen — soweit rechtlich begründet — zu Lasten des Schuldners.

    01
    Sie als Winzer

    Auftrag ausfüllen — Stichwort genügt

    Sie füllen unser Inkasso-Auftragsformular aus: Ihre Daten, Schuldnerdaten, Rechnungsnummer und Forderungshöhe. Die Vollmacht laden Sie unterschrieben dazu. Dauert keine zehn Minuten.

    02
    Wir in der Kanzlei

    Akte anlegen und Erstmaßnahmen einleiten

    Wir prüfen den Eingang zunächst auf Vollständigkeit und mögliche Interessenkonflikte. Erst nach Ihrer und unserer Mandatsbestätigung wird eine Kanzleiakte angelegt und das weitere Vorgehen abgestimmt.

    03
    Sie im Mandantenportal

    Beweisdokumente sicher hochladen

    Nach Freischaltung des neuen Mandantenportals können Sie Rechnungen, Mahnungen und Schriftverkehr geschützt übermitteln. Bis dahin stimmt die Kanzlei den sicheren Übermittlungsweg mit Ihnen ab.

    Bereit für die Beauftragung?

    Schildern Sie Ihre Forderung. Wir prüfen die Unterlagen und klären das weitere Vorgehen sowie die Vergütung mit Ihnen.

    Sonderthema · Strafverfahren

    Wenn die Weinkontrolle im Haus steht.

    Strafverfahren im Wein — frühzeitig, ruhig, strukturiert. Vom ersten Klingeln an der Tür bis zur sauberen Aufarbeitung.

    Kontrolle ermöglichen, Einlassung prüfen

    Betriebsinhaber müssen gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnahmen und Probenentnahmen dulden und die Behörde unterstützen. Vorbehaltlich besonderer Rückverfolgbarkeitspflichten können sie die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, die sie oder bestimmte Angehörige straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung aussetzen könnte. Besteht ein förmlicher Vorwurf, sollte vor einer Einlassung anwaltlicher Rat eingeholt werden.

    Akteneinsicht beantragen

    Vor jeder Verteidigungsstrategie muss klar sein, was im Raum steht. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht.

    Strategie entwickeln

    Auf Aktenbasis: Einstellung anstreben, mit Schadensregulierung oder durch Aufklärung. Strafverteidigung mit Branchen-Kontext.

    WINE TABLE Strategische Beratung für Weingüter
    Eine Marke der Kanzlei

    Recht · Steuern · BWL · Strategie · Wissen · Digital

    Gute Beratung beginnt an einem Tisch.

    Ein Weingut ist kein Fall. Es ist ein Ganzes.

    WineTable bringt zusammen, was ein Weingut langfristig stark macht. Persönlich beraten, digital organisiert und immer mit Blick auf das Ganze.

    Ein Tisch. Sechs Perspektiven. Ein gemeinsamer Plan.
    — Kiefers Wein & Recht · Spotify-Playlist —

    Wein-Recht im Ohr.

    Meine Folgen-Reihe „Kiefers Weinrecht" im Fachpodcast „WEIN verkauft!" von Diego Weber — kurz, praxisnah, branchenrelevant. Sechs Folgen, rund drei Stunden Hörzeit.

    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [118] Holger Kiefer über die rechtliche Situation zum E-Label

    Was Winzer beim digitalen E-Label rechtssicher beachten müssen — von Hosting bis Pflichtangaben.

    49:48 min · Juli 2023 ▶ Auf Spotify hören
    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [124] Kiefers Weinrecht — Kennzeichnungspflicht

    Welche Angaben gehören zwingend aufs Wein-Etikett — und welche Stolperfallen beim Bezeichnungsrecht warten.

    25:14 min · August 2023 ▶ Auf Spotify hören
    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [125] Kiefers Weinrecht — Nährwerttabelle

    Wann die Nährwerttabelle aufs Etikett oder ins E-Label muss, was rein gehört und wie die Berechnung sauber läuft.

    18:06 min · August 2023 ▶ Auf Spotify hören
    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [126] Kiefers Weinrecht — Deklarationspflicht oenologische Zusatzstoffe

    Welche oenologischen Zusatzstoffe deklariert werden müssen — und was beim Etikett wirklich auftaucht.

    28:54 min · August 2023 ▶ Auf Spotify hören
    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [127] Kiefers Weinrecht — Deklarationspflicht Verarbeitungshilfsstoffe

    Holger Kiefer über die Deklarationspflicht von Allergenen und Verarbeitungshilfsstoffen im Weinbau.

    22:07 min · 13. Aug. 2023 ▶ Auf Spotify hören
    WEIN verkauft! · Diego Weber

    [129] Kiefers Weinrecht — Abmahnwelle Shops und Newsletterserver in den USA

    Holger Kiefer über die aktuelle Abmahnwelle gegen Shops und Newsletterserver, die in den USA betrieben werden — und was Weingüter jetzt prüfen sollten.

    48:24 min · 7. Sept. 2023 ▶ Auf Spotify hören
    Porträtfoto von Rechtsanwalt Holger Kiefer
    Eine Vorstellung von

    Rechtsanwalt Holger Kiefer

    Sankt Martin in der Pfalz · Recht im Wein.

    Aufgewachsen mitten in der Pfälzer Weinkultur. Studium und Referendariat mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Lebensmittelrecht.

    Seit Jahren berate ich Winzer, Weingüter und Weinhandel — von der ersten Etikettenfreigabe bis zur Markenstrategie über mehrere Generationen. Mein Anspruch: Recht so zu erklären, dass Du im Weinberg, im Keller und am Verkaufsstand handlungsfähig bleibst — ohne dass Du Jura studieren musst.

    180+Weingüter beraten
    15Jahre Spezialisierung
    7Tätigkeitsfelder
    Häufige Fragen

    Schnelle Antworten. Konkrete Hilfe.

    Wir vertreten ausschließlich Unternehmer — Weingüter, Winzer, Weinhandel und Lebensmittel-Verarbeiter (§ 14 BGB). Die Honorardeckelung des § 34 RVG (250 € netto Erstberatung für Verbraucher) gilt für unsere Mandate daher nicht.

    Das erste Kennenlern-Gespräch (30 Min, online via Microsoft Teams) ist für Sie kostenfrei. Wir hören uns Ihr Anliegen an, ordnen es weinrechtlich ein und stimmen das weitere Vorgehen ab — ohne Mandatierungszwang.

    Honorare für anschließende Beratung oder Mandate vereinbaren wir vorab schriftlich und individuell — als Stunden-, Pauschal- oder RVG-Honorar, je nach Aufgabe (Etikettenprüfung, Markenanmeldung, Vertragsgestaltung, DSGVO-Beratung, Hofübergabe). Sie erhalten vor jedem Mandat eine transparente Honorarvereinbarung — ohne Überraschungen.

    Ja. Die Kanzlei sitzt in Sankt Martin in der Pfalz, vertritt aber Winzer, Weingüter und den Weinhandel in allen 13 deutschen Anbaugebieten — Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.

    Über Deutschland hinaus beraten wir EU-weit, insbesondere in den traditionellen Weinbau-Ländern Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal. Auch außereuropäische Weinerzeuger — etwa aus Südafrika, Chile, Argentinien, Australien, Neuseeland oder den USA — vertreten wir bei allen Fragen zum Import von Wein in die Europäische Union: EU-Marktzulassung, Etikettierung nach VO (EU) 2019/33, Konformitätserklärungen, V-I-1-Dokumente und zollrechtliche Verfahren.

    Für deutsche und europäische Winzer übernehmen wir umgekehrt alle Fragen rund um den Export von Wein in Drittländer außerhalb der EU — länderspezifische Marktanforderungen, internationale Markenanmeldungen (Madrider System), Vertragsgestaltung mit Importeuren und Distributoren sowie Zertifikatsfragen.

    Das meiste läuft digital per Microsoft Teams oder Telefon; Vor-Ort-Termine an Mosel, Rheinhessen, Burgenland oder anderen Standorten sind nach Absprache möglich. Beratung erfolgt in Deutsch oder Englisch.

    Niemals vorschnell reagieren und auf keinen Fall eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne juristische Prüfung unterschreiben. Vorformulierte Erklärungen können jahrzehntelang Vertragsstrafen auslösen — und kosten am Ende oft mehr als die Abmahnung selbst.

    Wir prüfen alle Abmahnungen, die typischerweise bei Weingütern, Winzern und im Weinhandel auftreten:

    Weinrecht und Etikettenrecht: Verstöße gegen VO (EU) 2019/33 (Bezeichnungen, Herkunftsangaben, Rebsorten, Jahrgang, Alkoholgehalt), fehlerhafte Allergenkennzeichnung, unzulässige Gesundheits- oder Heilversprechen, „Bio"-Bezeichnung ohne EU-Öko-Zertifizierung, falsche Schaumwein- oder Sekt-Bezeichnungen.

    Lebensmittelrecht (LMIV): Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011), Nährwertangaben, Health Claims, Allergenkennzeichnung, geographische Herkunftsangaben (g.U./g.g.A. — z.B. Champagner, Prosecco, Riesling Pfalz).

    Markenrecht: Verwechslungsfähige Marken oder Etikettengestaltung, Verletzung geographischer Herkunftsangaben, Domain-Streitigkeiten, Anmeldung Ihrer eigenen Marke zur Abwehr künftiger Konflikte.

    Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Werbung, unzulässige Werbeaussagen, fehlende oder fehlerhafte Influencer-Kennzeichnung, Vergleichswerbung.

    Datenschutzrecht (DSGVO): Cookie-Banner ohne Einwilligung, Tracking-Tools ohne Rechtsgrundlage, Einbindung von US-Diensten ohne Schutzmechanismen.

    Urheberrecht — insbesondere Musiknutzung bei Instagram, TikTok, Reels, Stories und anderen Social-Media-Plattformen: Die Plattform-Lizenzen von Meta und ByteDance gelten ausdrücklich nur für rein private Nutzung. Sobald ein gewerblicher Account (z.B. ein Weingut-Profil oder Weinhandel) Musik einsetzt, fehlt regelmäßig die Lizenz von GEMA, Synchronisationsrecht und Tonträgerrechten. Eine wachsende Abmahnwelle 2024–2026 trifft auch Weingüter und Winzer mit Reels-Inhalten. Auch „royalty-free"- oder „lizenzfreie"-Behauptungen schützen oft nicht vor berechtigten Forderungen.

    Unser Vorgehen:

    1. Senden Sie die Abmahnung samt allen Anlagen per E-Mail an hk@anwalt-wein.de.
    2. Teilen Sie uns die im Schreiben genannten Fristen mit. Bei kurzfristigem Handlungsbedarf rufen Sie zusätzlich unter 0175 560 8705 an. Eine Rückmeldefrist und eine Mandatsannahme stimmen wir ausdrücklich mit Ihnen ab.
    3. Bevor Sie etwas unterschreiben, zahlen oder eine Stellungnahme abgeben, sprechen wir.

    Hinweis zu Fristen: Die in der Abmahnung genannten Fristen (oft 7–14 Tage) sind kurz, aber realistisch. Schnelles Handeln zahlt sich aus — eine modifizierte Unterlassungserklärung oder berechtigte Zurückweisung wirkt oft mehr als hektisches Mitspielen.

    Wir arbeiten digital-first — der Großteil der Mandate wird online abgewickelt. Das spart Ihnen Reisekosten und Zeit, ermöglicht kurzfristige Folgegespräche und macht es einfach, mehrere Beteiligte (Geschäftsführung, Kellermeister, Marketing, externe Berater oder Steuerberater) gleichzeitig in das Gespräch einzubinden.

    Ablauf in vier Schritten:

    1. Termin buchen — über die Microsoft-Bookings-Seite (Button im Header) wählen Sie einen freien Slot. Sie erhalten automatisch eine Bestätigungsmail mit Microsoft-Teams-Meeting-Link.

    2. Vorab Unterlagen senden — stimmen Sie den sicheren Übermittlungsweg bitte zunächst mit der Kanzlei ab. Das neue Mandantenportal wird derzeit aufgebaut; vertrauliche Dokumente sollen nicht unaufgefordert über ungesicherte Formulare eingereicht werden.

    3. Online-Termin per Microsoft Teams — direkt aus dem Browser, ohne Download und ohne Konto bei Microsoft. Bei Bedarf teilen wir den Bildschirm (etwa zur Live-Etikettenprüfung oder Markenrecherche) und entwickeln Lösungen direkt im Gespräch.

    4. Schriftliche Zusammenfassung — auf Wunsch erhalten Sie nach dem Termin eine kurze schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Punkte und nächsten Schritte (im Rahmen der Mandatsvereinbarung).

    Vor-Ort-Termine — etwa im Weingut, beim Kellermeister, bei einer Verkostung mit Etikettenprüfung oder in einer Verhandlung — sind selbstverständlich nach Absprache möglich. An Mosel, Rheinhessen, Burgenland und anderen Standorten sind wir regelmäßig vor Ort.

    Mehrfach abgesichert — durch Berufsrecht, Technik und (auf Wunsch) ergänzende Vertragsgestaltung.

    Berufsrechtlich gilt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA — eine der strengsten Schweigepflichten im deutschen Recht. Verstöße sind nach § 203 StGB strafbewehrt. Diese Pflicht erstreckt sich auf alles, was im Mandatsverhältnis zur Sprache kommt — Geschäftsgeheimnisse, Kalkulationsgrundlagen, Personalfragen, Strategien, Rechtsstreitigkeiten — und gilt zeitlich unbegrenzt fort, auch nach Ende des Mandats.

    Technisch werden Mandatsdaten in getrennten, zugriffsgeschützten Kanzleisystemen verarbeitet. Das neue Mandantenportal wird mit eigener Anmeldung, rollenbasierten Berechtigungen und protokollierter Dokumentenübermittlung aufgebaut. Einzelheiten zu den eingesetzten Diensten und Datenflüssen werden vor der produktiven Freigabe in der Datenschutzerklärung dokumentiert.

    Microsoft 365 (Bookings, Teams, Outlook) wird mit dem für Anwaltskanzleien geeigneten Microsoft-365-Compliance-Setup betrieben — einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, EU-Datenresidenz und Verschlüsselung in Transit und at Rest.

    Auf der Webseite weinrecht-anwalt.de werden bewusst keine personenbezogenen Daten an US-Tracking-Dienste übermittelt: Schriftarten lokal gehostet (kein Google-Fonts-CDN), Cookies nur nach ausdrücklicher Einwilligung über CCM19, kein Google Analytics, kein Meta-Pixel, kein Facebook-Login.

    Vertraglich können besonders sensible Mandate auf Wunsch mit ergänzender Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) oder beidseitiger Verschwiegenheitsvereinbarung über die anwaltliche Schweigepflicht hinaus gesichert werden — etwa bei M&A-Transaktionen, Hofübergaben oder strafrechtlichen Verteidigungen.

    Eine vollständige Beschreibung aller eingesetzten Dienste und Datenflüsse finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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